ATPL/H Theorie

ATPL/H VFR/IFR – Theorie Modular Linienpilotenlizenz für Hubschrauber

Grundinformationen für Privatpiloten (PPL/H)

Der ATPL/H Theoriekurs wird in der Berufspilotenausbildung statt dem CPL/H Theoriekurs absolviert. Er ist zeitintensiver und hat einen wesentlich größeren Umfang. Er ist die Grundlage zur Erlangung bzw. zur Eintragung der hochwertigsten Lizenz – der Air Transport Pilot Licence for Helicopter. Die ATPL/H Theorieausbildung kann bereits nach Erlangung der Privatpilotenlizenz begonnen werden. Der Kurs wird wahlweise als Sichtflugausbildung (VFR) oder zusätzlich mit Instrumentenflugausbildung (IFR) angeboten. Bei ATPL(H) IFR ist der Theorieblock für das Instrument Rating (Instrumentenflugberechtigung) bereits im Kurs enthalten. Die praktische Flugausbildung von ATPL/H und CPL/H ist ident. Nach Abschluss der ATPL/H Theorieausbildung bzw. der Prüfungen bei der nationalen Luftfahrtbehörde „Austro Control“, erfolgt die praktische Ausbildung gemäß CPL/H Lehrplan.

Grundinformationen für Berufspiloten (CPL/H)

Für Inhaber einer Berufspilotenlizenz besteht die ATPL/H Ausbildung lediglich aus der Theorieausbildung, sie erhalten nach positiver Ablegung aller vorgesehenen Fächer den Eintrag „ATPL/H Theorie“  in Ihre Lizenz. Wenn der Bewerber in weiterer Folge alle praktischen Voraussetzungen (siehe unten „Praktische Voraussetzungen für ATPL/H“) für die Erteilung einer ATPL/H vorweisen kann, wird die Lizenz von der Austro Control ausgestellt.

Zugangsvoraussetzungen

Damit Sie offiziell für die Ausbildung zur Linienhubschrauberpiloten Ausbildung zugelassen werden müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

* Für Schüler, welche keine ausreichende Vorbildung in Mathematik und Physik vorweisen können, wird ein Kurs mit den für den CPL(H)-Lehrgang geforderten Grundkenntnisse abgehalten. Inhalte:

  • Mathematik: Trigonometrie (Sinus, Cosinus), Berechnung von Fläche und Volumen, Umrechnung von Einheiten
  • Mechanik: Kraft, Drehmoment, Impuls, Drehimpuls, Druck, Dichte, Newton’sche Gesetze, Bernoulli
  • Elektrik: Kirchhoff’schen Gesetzte, Kapazität, Widerstand, Gleichstrom, Wechselstrom

Theorieausbildung

Die modulare ATPL(H)-Ausbildung besteht lediglich aus der Theorieausbildung.

Der Unterricht setzt sich aus einer Kombination aus Klassenunterricht und Web Based Training zusammen. Der Lehrplan sieht 13 Theoriefächer (für ATPL(H) IR sind es 14 Fächer) vor, welche in max. 18 Monaten durchlaufen werden müssen:

  • 010 – Air Law
  • 021 – Aircraft General Knowledge (System & Powerplant)
  • 022 – Aircraft General Knowledge (Instrumentation)
  • 031 – Mass & Balance
  • 033 – Flight Planning and Monitoring
  • 034 – Performance
  • 040 – Human Performance
  • 050 – Meteorology
  • 061 – General Navigation
  • 062 – Radio Navigation
  • 071 – Operational Procedures
  • 082 – Principles of Flight
  • 091 – VFR Communication
  • 092 – IFR Communication

Mindestanzahl an Unterrichtsstunden:

ATPL(H)/VFR

  • als PPL(H)-Inhaber: 500 h Fernunterricht / 50 h Nahunterricht
  • als CPL(H)-Inhaber: 270 h Fernunterricht / 30 h Nahunterricht

ATPL(H)/IR

  • als PPL(H)-Inhaber: 590 h Fernunterricht / 60 h Nahunterricht
  • als CPL(H)-Inhaber: 360 h Fernunterricht / 40 h Nahunterricht
  • als IR-Inhaber: 450 h Fernunterricht / 50 h Nahunterricht
  • als CPL/IR-Inhaber: 225 h Fernunterricht / 25 h Nahunterricht

Detaillierte Stundenpläne können gerne über fly@rotorsky.at angefordert werden.

Vorkenntnisse

Personen mit einer Flugberechtigung ATPL/A können einen ATPL/H „Bridge Course“ besuchen.

Der Bewerber für diesen „Bridge Course“ muss Prüfungen in den folgenden Sachgebieten zum Nachweis seiner theoretischen Kenntnisse ablegen:

  • 021 – Aircraft General Knowledge (System & Powerplant)
  • 022 – Aircraft General Knowledge (Instrumentation)
  • 034 – Performance
  • 071 – Operational Procedures
  • 082 – Principles of Flight

Bewerber für eine ATPL(H) VFR, der die theoretischen Prüfungen für eine CPL(H) bestanden hat, werden die theoretischen Kenntnisse in den folgenden Gegenständen angerechnet:

  • 010 – Airlaw
  • 082 – Principles of Flight
  • 091 – VFR Communication

Bewerber für eine ATPL(H) mit IR(H), der die theoretischen Prüfungen für eine CPL(H) bestanden hat, werden die theoretischen Kenntnisse in den folgenden Gegenständen angerechnet:

  • 082 – Principles of Flight
  • 091 – VFR Communication

Bewerber des österreichischen Bundesheeres für eine ATPL(H) VFR/IFR die Inhaber einer militärischen Pilotenlizenz (Hubschrauber) sind und ihre Ausbildung gemäß MLPV 1968 (Alle Militärhubschrauberpiloten bis und einschließlich Fluggruppe 49), jedoch nicht gemäß Curriculum Part FCL absolvierten, müssen eine “MIL-Bridge-Examination ATPL” welche ein „Gap Training & Gap Examinations bzw Full Examinations gem. Part FCL“ beinhaltet, absolvieren.

In einem persönlichen Gespräch klären wir gerne Ihre individuellen Vorkenntnisse und informieren Sie über das Ausmaß der Anrechenbarkeit. Die anrechenbaren Elemente der PPL/A, CPL/A, ATPL/A Ausbildung werden nach Bestätigung vom Preis abgezogen.

Praktische Voraussetzungen für ATPL/H

Zur Ausstellung einer ATPL(H) muss der Bewerber gem. EASA Part FCL.510.H im Besitz einer CPL(H) Lizenz, eines Multi Pilot Helicopter Typ Ratings und eines MCC Kurses sein.

Gem. EASA Part FCL. 510.H ist die im Folgenden aufgelistete und geforderte Flugerfahrung vor Ablegung der praktischen Prüfung nachzuweisen.

Der Bewerber für eine ATPL(H) muss mindestens 1000 Stunden als Pilot auf Hubschraubern nachweisen. Von diesen 1000 Stunden können bis zu 100 Stunden im STD angerechnet werden, bei Verwendung eines FNPT jedoch höchstens 25 Stunden. Die Gesamtstundenzahl muss mindestens umfassen:

  • 350 Stunden auf Hubschraubern mit 2 Piloten
  • 250 Stunden entweder als verantwortlicher Pilot, oder mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot und 150 Stunden als Copilot, der die Aufgaben und Tätigkeiten des verantwortlichen Piloten unter dessen Aufsicht ausübt, sofern die Art der Aufsicht den Anforderungen der zuständigen Behörde genügt; oder
  • 250 Stunden als Copilot auf Hubschraubern mit 2 Piloten, der die Aufgaben und Tätigkeiten des verantwortlichen Piloten unter dessen Aufsicht ausübt, sofern die Art der Aufsicht den Anforderungen der zuständigen Behörde genügt und die Rechte des ATPL nur auf den Betrieb mit 2 Piloten beschränkt sind bis 100 Stunden als PIC absolviert wurden;
  • 200 Stunden Überlandflug, davon mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot oder als Copilot, der unter Aufsicht des verantwortlichen Piloten die Aufgaben und Tätigkeiten desselben ausübt, sofern die Art der Aufsicht den Anforderungen der zuständigen Behörde genügt;
  • 30 Stunden Instrumentenzeit, davon höchstens 10 Stunden Instrumentenbodenzeit; und
  • 100 Stunden Nachtflug als verantwortlicher Pilot oder Copilot.
  • Für IR(H): für die Erteilung der Berechtigung IR(H) muss der Bewerber zusätzlich die Voraussetzungen und Flugausbildung gemäß PART-FCL Abschnitt G nachweisen.

Preis auf Anfrage

INFOS

Gerne informieren wir Sie persönlich über die Ausbildung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Lehrplan als PDF

MO-DO: 09:00-13:00
Hotline: +43 664 2644347‬
E-Mail: fly@rotorsky.at.

Unverbindlich Anfragen

Das sagen unsere Kunden:

Wer einmal in einem Hubschrauber gesessen hat, will mehr.

Zumindest war das bei mir der Fall. Die Herausforderung ist jederzeit absolut konzentriert zu bleiben und für alle Ernstfälle gerüstet zu sein. Das Team der RotorSky hat mir das Gefühl von Sicherheit gegeben und mich zu meinem Traum – dem Pilotenschein – geführt. Mein nächstes Ziel ist der Berufspilotenschein.

Mario Wurm

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